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2010-11-17

Unruhe beim Kinowerkstattverein

Mitgliederversammlung des Kinowerkstattvereins

Die Mitgliederversammlung des Kinowerkstattvereins hat einen neuen Vorstand gewählt, der nun drei Jahre lang Verantwortung tragen wird. Nicht wieder kandidierten Prof. Adolf Kimmel (Beisitzer) und Dr. Klaus Güttes (Schriftführer). Bei der Neuwahl wurde Fred Schneider-Mohr in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Ebenso bestätigt wurden Kerstin Ziemen (stellvertretende Vorsitzende), Jürgen Meier (Kassenwart), Dr. Dirk Bauer (Beisitzer) und Birgit Müller (Beisitzende). Christopher Jost – im vorgängigen Vorstand noch Beisitzer - wurde in das Amt des Schriftführers gewählt. Neumitglied im Vorstand wurde Gudrun Behr (Beisitzende).

Neben der Neuwahl des Vorstandes nahm die Frage der möglichen Neuverortung der Kinowerkstatt in der Baumwollspinnerei großen Raum ein. Der Vorsitzende Schneider-Mohr konnte jedoch den versammelten Mitgliedern - nun schon zum dritten Mal bei einer Mitgliederversammlung - keine Auskunft darüber geben, zu welchen Bedingungen die Kinowerkstatt in der Baumwollspinnerei untergebracht werden wird. Die versammelten Mitglieder nahmen dies mit großer Enttäuschung zur Kenntnis. Der Vorsitzende betonte, dass es innerhalb der vergangenen drei Jahre immer wieder Gespräche gegeben habe. Diese haben aber bisher zu keinerlei belastbaren Ergebnissen geführt. Die Mitglieder nahmen zudem mit Befremden zur Kenntnis, dass für den momentanen Spielort des Kinos im Juz eine Rechtssicherheit von Seiten der Stadt bisher verweigert wurde. Ein Nutzungsüberlassungsvertrag war auf den Weg gebracht, passierte auch die Rechtsabteilung, um dann an der verweigerten Unterschrift des Oberbürgermeisters zu scheitern.

Die Mitgliederversammlung legte sich einmütig darauf fest, dass ein Umzug in die Baumwollspinnerei nur dann vonstatten gehen kann, wenn ein Nutzungsüberlassungsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist. Ansonsten wäre einem Verbleib des Kinos im Juz der Vorzug zu geben. Insbesondere besteht der Verein darauf, dass die Autonomie der Kinowerkstatt im Kontext des Kulturzentrums Baumwollspinnerei gewährleistet wird. Dies gilt im Hinblick auf ein Hausrecht, wie im Hinblick auf eine garantierte, durchgängige Intendanz. Dieser Anspruch leitet sein Recht insbesondere ab aus der Tatsache, dass der Verein Kinowerkstatt das Subjekt ist, das Zuschüsse für eine Verortung und einen Betrieb in der Baumwollspinnerei auslöst. Dass die Kinowerkstatt  auf der anderen Seite jeder Zeit offen ist für Kooperationen mit anderen Institutionen und Kulturphänomenen darf man – nach dreißig Jahren Betrieb – als historisch gesicherten Fakt anschauen.

In den weiteren Tagesordnungspunkten des Abends wurde dem Vorstand Entlastung erteilt im Hinblick auf die Jahresrechnung 2009 und den Halbjahresabschluss 2010. Kassenwart Jürgen Meier berichtete von einigen größeren Anschaffungen während dieser Zeit, die insgesamt einen Wert von 8 300 Euro ausmachten. Dennoch verfügt der Verein weiter über eine angemessene Betriebsmittelrücklage. Der Kinowerkstattverein hat zur Zeit 120 Mitglieder.

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Saarbrücker Zeitung vom 30. November 2010

OB Georg Jung: „Kinowerkstatt bleibt programmatisch frei“

St. Ingberts Verwaltungschef äußert sich zur Zukunft der Kinowerkstatt – Förderverein sorgt sich um Bedingungen nach Umzug in Baumwollspinnerei.

St. Ingbert. Der Förderverein der Kinowerkstatt ist in Sorge: Es gebe keinen gültigen Überlassungsvertrag für die genutzten Räume in der Pfarrgasse, hieß es in der jüngsten Mitgliederversammlung. Zudem blieben in Gesprächen auch die Nutzungsbedingungen am künftigen Standort Baumwollspinnerei vage. Oberbürgermeister Georg Jung betont, das Kino bleibe programmatisch frei. Die Fragen stellte SZ-Redakteur Michael Beer.


Michael Beer:
Die Kinoförderer wundern sich, warum sie keinen Nutzungsüberlassungsvertrag haben für die Räume im St. Ingberter Jugendzentrum. Wieso unterzeichnen Sie diesen Vertrag nicht, Herr Jung?

Jung:
Es ist historisch gesicherter Fakt, dass die Kinowerkstatt seit Jahren die Räume in der ehemaligen Pfarrgassschule als Kino nutzt. Und zwar in vollkommener Autonomie, unterstützt durch einen jährlichen, nicht unerheblichen Zuschuss der Stadt. Bisher ohne Nutzungsüberlassungsvertrag. Ich frage: Ist es nötig, jetzt, da der Umzug in die Baumwollspinnerei bevorsteht, einen solchen Vertrag zu unterschreiben?

Michael Beer:
Der Kinoverein stellt tatsächlich einen Zusammenhang mit dem geplanten Umzug in die Alte Baumwollspinnerei her. Warum werden mit dem Verein nicht die konkreten Modalitäten für den geplanten zukünftigen Spielort besprochen?

Jung: 
Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, Schritt für Schritt vorzugehen. Das Großprojekt Alte Baumwollspinnerei erfordert das geradezu. Schritt für Schritt heißt in diesem Fall: Zunächst muss der Kaufvertrag für den städtischen Anteil an der Baumwollspinnerei unterschrieben werden. Das wird noch in diesem Jahr geschehen. Erst danach müssen Vereinbarungen mit den zukünftigen Nutzern der Räume getroffen werden. Es ist für uns als Stadt von hohem Interesse, dass die Kinowerkstatt an dem Ort, an dem die St. Ingberter Kultur zusammentrifft, ihren Platz hat, weil sie seit Jahren ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft ist.

Michael Beer:
Das wird die Kinofreunde sicher freuen. Denn offensichtlich schwingt doch die Befürchtung mit, womöglich nicht mehr so frei wie am aktuellen Spielort im Juz agieren zu können. Wie stellt sich die Verwaltung denn die Modalitäten in der Baumwollpinnerei vor?
Bleibt die Kinowerkstatt programmatisch und in ihren internen Dingen frei oder gibt es neue Bedingungen für eine Überlassung von Räumlichkeiten?


Jung:
Über die genauen Modalitäten muss gesprochen werden. Zunächst miteinander, dann in der Zeitung. Schließlich stellt die Stadt einen komplett ausgestatteten Kinoraum zur Verfügung. Die Kosten hierfür sind nicht unerheblich. Die Kinowerkstatt wird selbstverständlich programmatisch frei bleiben. Genau das macht ja ihre Stärke aus.

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Saarbrücker Zeitung vom 2. Dezember 2010

„Wir bleiben im rechtsfreien Raum“

Kinowerkstatt widerspricht dem OB und fordert Partnerschaft auf Augenhöhe.

Obwohl sich Fred Schneider-Mohr, der Vorsitzende des Vereins Kinowerkstatt, über die positive Einschätzung der dortigen Arbeit durch den OB Georg Jung freut, sieht er doch Gründe, einige andere seiner Äußerungen zurecht zu rücken.
St. Ingbert. Weil das jüngste Statement des Oberbürgermeisters zur St. Ingberter Kinowerkstatt (wir berichteten) wohl unbeabsichtigt falsche Eindrücke erweckt haben könnte, hat sich noch einmal Fred Schneider- Mohr (Foto: SZ) zu Wort gemeldet. Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Vereins Kinowerkstatt könnte insbesondere die Äußerung des OB, man müsse über die Unterbringung des Kinos in der Baumwollspinnerei „zuerst miteinander sprechen und dann in der Zeitung“, suggerieren, dass der Verein den normalen Weg der direkten Kommunikation nicht eingehalten habe.

„Dem steht die Tatsache gegenüber, dass sich der Verein Kinowerkstatt St. Ingbert e.V. seit nunmehr drei Jahren um einen Nutzungsüberlassungsvertrag bemüht“, so Schneider-Mohr. Auch Jungs Frage, ob ein solcher Vertrag jetzt nötig sei, da doch der Umzug in die Baumwollspinnerei bevorstehe, verkenne die Tatsache, „dass unser erstes Schreiben an den Oberbürgermeister in Sachen Nutzungsüberlassungsvertrag am 5. November 2007 datiert“. Außerdem unterlaufe die Äußerung des Oberbürgermeisters die Tatsache, dass die Stadt eine Laufzeitbefristung im Vertragsentwurf verlangte – ein Jahr sollte er gelten. Schneider-Mohr: „Niemand geht davon aus, dass die Kinowerkstatt schon im Laufe des nächsten Jahres in die Baumwollspinnerei umziehen kann.“
Es sei also keineswegs so, dass ein Vertrag keinen Sinn mehr machte, weil ein Ortswechsel im Vertragszeitraum anstünde. „Vielmehr konnte man alle Stellen, die auf Verwaltungsebene mit der Frage Nutzungsüberlassung befasst waren, nahezu verzweifelt bemüht erleben, den Vertrag auf den Weg zu bringen“, meint der Vorsitzende des Kinowerkstatt-Vereins. Auch die Tatsache, dass der OB ohne Begründung und Stellungnahme gegenüber dem Verein seine Vertrags-Unterschrift versagt habe, spreche eine Sprache, „die sich nicht reimen will mit seiner überaus positiven Einschätzung der Kulturarbeit des Kinowerkstattvereins“.

Wie es aussehe, werde die Kinowerkstatt mindestens weitere zwei Jahre beim jetzigen Spielort in der Pfarrgass-Schule verbleiben. „Wenn auch bis dahin ein Nutzungsüberlassungsvertrag nicht unterzeichnet wurde, wurde der Kinowerkstattverein fünf Jahre im rechtsfreien Raum gehalten“, sagt Schneider-Mohr.
Und da helfe ein Hinweis darauf nichts, dass der Verein seiner Arbeit doch immer ungestört nachgehen konnte. „Insbesondere die im Verein ehrenamtlich Tätigen empfinden es als herabwürdigend, wenn man ihrem Engagement den Rechtsstatus versagt, und es nicht einmal für nötig hält, ihnen zu erklären, wieso.“
Statt einer auf Recht gegründeten Partnerschaft auf Augenhöhe zwischen Verein und Stadt besteht seit drei Jahren ein Abhängigkeitsverhältnis.
Schneider- Mohr: „Wenn der Oberbürgermeister fragt: Ist es nötig jetzt einen Vertrag zu unterschreiben, ist unsere Frage: Was spricht denn eigentlich dagegen?“ red




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